Nordkirchen ganz nah

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Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Nordkirchen, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden im Amtsblatt der Gemeinde vollzogen.
Dies können z. B. Satzungen sein, die erst in Kraft treten können, wenn sie ordnungsgemäß bekannt gemacht worden sind.
Andere Beispiele sind Beteiligungen der Öffentlichkeit, Änderungen von Bebauungsplänen oder Bekanntmachungen zu Wahlen in der Gemeinde Nordkirchen.
Amtsblatt-Nr. 02/2025 vom 28.02.2025
07 - Bekanntmachung der Gebührensatzung für das Standesamt der Gemeinde Nordkirchen
08 - Bekanntmachung der Einladung zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Südkirchen
09 - Bekanntmachung der Einladung zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Altendorf, Berger und Piekenbrock
10 - Bekanntmachung über die Genehmigung der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nordkirchen
11 -Bekanntmachung über den Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenenBebauungsplans „Wierling“ im Ortsteil Capell
12 -Bekanntmachung über die Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte
Wenn Sie andere Amtsblätter einsehen möchten, klicken Sie bitte auf diese grüne Zeile.
Karim Laouari
Standort:
Gemeinde Nordkirchen, Ferdinand-Kortmann-Straße 2a (Gebäude Reher), 59394 Nordkirchen
Postanschrift:
Gemeinde Nordkirchen, Bohlenstraße 2, 59394 Nordkirchen
Tel.: 02596 917-9001
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Jessica Hauck
Standort:
Gemeinde Nordkirchen, Ferdinand-Kortmann-Straße 2a (Gebäude Reher), 59394 Nordkirchen
Postanschrift:
Gemeinde Nordkirchen, Bohlenstraße 2, 59394 Nordkirchen
Tel.: 02596 917-9002
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