Gemeinde Nordkirchen

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Briefwahl-Unterlagen online beantragen

Europawahl 2024: Bürgerinnen und Bürger können ihre Wahlunterlagen jetzt online beantragen
 
Die Wahlbenachrichtigungen sind ab dem 7. Mai 2024 bereits an die Nordkirchener Bürgerinnen und Bürger zugestellt worden – am 9. Juni 2024 findet die Wahl zum Europaparlament statt. Alle fünf Jahre wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union die Mitglieder des Europäischen Parlaments. Wer seine Stimme nicht am Wahltag im Wahllokal abgeben kann oder möchte, kann seine Wahlunterlagen ab sofort online über www.nordkirchen.de/wahlen beantragen. Die Unterlagen können bis zum 6. Juni 2024, 8 Uhr, beantragt werden.
 
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt ist bei der Europawahl, wer Bürger oder Bürgerin eines der Länder der Europäischen Union, mindestens 16 Jahre alt und an seinem Wohnort ins Wählerverzeichnis eingetragen ist. In besonders geregelten Fällen besteht das Wahlrecht nicht (gerichtliche Aberkennung des Wahlrechts).
 
Wo können Sie wählen?
Der Wahlbenachrichtigungskarte entnehmen Sie, in welchem der insgesamt sechs Wahllokale Sie wählen können. Jeder Wahlberechtigte erhält nur eine Karte.
 
Sollten Sie nach dem 7. Mai 2024 nach Nordkirchen zuziehen oder innerhalb der Gemeinde umziehen, gibt Ihnen das Wahlamt weitere Auskunft, in welchem Wahlbezirk Sie wählen können.
 
Was passiert, wenn ich keine Wahlbenachrichtigungskarte (mehr) habe?
Das Wählen ist auch ohne Wahlbenachrichtigungskarte unter Vorlage des Personalausweises möglich. Briefwahlunterlagen können auch ohne die Karte online unter www.nordkirchen.de/wahlen beantragt werden.


Wahlschein/Briefwahlunterlagen
Wer am Wahltag abwesend ist oder das Wahllokal nicht aufsuchen kann, hat die Möglichkeit, schriftlich, persönlich oder im Internet Briefwahlunterlagen beim Wahlamt anzufordern. Für den schriftlichen Antrag kann die Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte genutzt werden. Telefonische Anträge sind nicht möglich.
Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Auf der Wahlbenachrichtigungskarte ist hierfür ein Feld vorgesehen. Bitte denken Sie daran, dass die Wahlunterlagen grundsätzlich nur an den Wahlberechtigten persönlich ausgehändigt oder amtlich zugestellt werden. Briefwahlunterlagen dürfen an einen anderen als den Wahlberechtigten nur dann ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Eine bevollmächtigte Person kann maximal vier Wahlberechtigte vertreten.
 
Kontakt zum Wahlamt
Auskunft zur Europawahl in Nordkirchen gibt im Wahlamt Sophia Lütke Aldenhövel, Schloßstraße 4, (ehem. Apotheke), Tel. 02596 917-130 oder per E-Mail an sophia.luetkealdenhoevel(@)nordkirchen.de

Weitere Informationen

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Karim Laouari

Standort:
Gemeinde Nordkirchen, Ferdinand-Kortmann-Straße 2a (Gebäude Reher), 59394 Nordkirchen

Postanschrift:
Gemeinde Nordkirchen, Bohlenstraße 2, 59394 Nordkirchen

Tel.: 02596 917-9001
E-Mail schreiben

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Jessica Hauck

Standort:
Gemeinde Nordkirchen, Ferdinand-Kortmann-Straße 2a (Gebäude Reher), 59394 Nordkirchen

Postanschrift:
Gemeinde Nordkirchen, Bohlenstraße 2, 59394 Nordkirchen

Tel.: 02596 917-9002
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