Nordkirchen ganz nah
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Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Nordkirchen, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden im Amtsblatt der Gemeinde vollzogen.
Dies können z. B. Satzungen sein, die erst in Kraft treten können, wenn sie ordnungsgemäß bekannt gemacht worden sind.
Andere Beispiele sind Beteiligungen der Öffentlichkeit, Änderungen von Bebauungsplänen oder Bekanntmachungen zu Wahlen in der Gemeinde Nordkirchen.
Amtsblatt-Nr. 07/2024 vom 20.06.2024
17 - Bekanntmachung über den Satzungsbeschluss der 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans SÜ „Bücker“ im Ortsteil Südkirchen
18 - Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB der Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB im Bereich „Altendorf“ im Ortsteil Nordkirchen
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Karim Laouari
Standort:
Gemeinde Nordkirchen, Ferdinand-Kortmann-Straße 2a (Gebäude Reher), 59394 Nordkirchen
Postanschrift:
Gemeinde Nordkirchen, Bohlenstraße 2, 59394 Nordkirchen
Tel.: 02596 917-9001
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Jessica Hauck
Standort:
Gemeinde Nordkirchen, Ferdinand-Kortmann-Straße 2a (Gebäude Reher), 59394 Nordkirchen
Postanschrift:
Gemeinde Nordkirchen, Bohlenstraße 2, 59394 Nordkirchen
Tel.: 02596 917-9002
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