Nordkirchen ganz nah

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Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Nordkirchen, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden im Amtsblatt der Gemeinde vollzogen.
Dies können z. B. Satzungen sein, die erst in Kraft treten können, wenn sie ordnungsgemäß bekannt gemacht worden sind.
Andere Beispiele sind Beteiligungen der Öffentlichkeit, Änderungen von Bebauungsplänen oder Bekanntmachungen zu Wahlen in der Gemeinde Nordkirchen.
Amtsblatt-Nr. 04/2025 vom 02.04.2025
14 - Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Große Feld I“ der Gemeinde Nordkirchen gem. § 3 Abs. 2 BauGB
15 - Haushaltssatzung der Gemeinde Nordkirchen für das Haushaltsjahr 2025
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Karim Laouari
Standort:
Gemeinde Nordkirchen, Ferdinand-Kortmann-Straße 2a (Gebäude Reher), 59394 Nordkirchen
Postanschrift:
Gemeinde Nordkirchen, Bohlenstraße 2, 59394 Nordkirchen
Tel.: 02596 917-9001
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Jessica Hauck
Standort:
Gemeinde Nordkirchen, Ferdinand-Kortmann-Straße 2a (Gebäude Reher), 59394 Nordkirchen
Postanschrift:
Gemeinde Nordkirchen, Bohlenstraße 2, 59394 Nordkirchen
Tel.: 02596 917-9002
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