Gemeinde Nordkirchen

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Amtsblatt-Nr. 13/2024

Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Nordkirchen, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden im Amtsblatt der Gemeinde vollzogen.
Dies können z. B. Satzungen sein, die erst in Kraft treten können, wenn sie ordnungsgemäß bekannt gemacht worden sind.
Andere Beispiele sind Beteiligungen der Öffentlichkeit, Änderungen von Bebauungsplänen oder Bekanntmachungen zu Wahlen in der Gemeinde Nordkirchen.

 

 

Amtsblatt-Nr. 13/2024 vom 13.12.2024

35 - Bekanntmachung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Gemeinde Nordkirchen vom 12.12.2024

36 - Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nordkirchen gem. § 3 Abs. 2 BauGB

37 - Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes „Feuerwehrgerätehaus Südkirchen“ der Gemeinde Nordkirchen gem. § 3 Abs. 2 BauGB

38 - Bekanntmachung von Grundbuchangelegenheiten des Amtsgerichts Lüdinghausen

39 - Bekanntmachung von Grundbuchangelegenheiten des Amtsgerichts Lüdinghausen

 

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Weitere Informationen

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Karim Laouari

Standort:
Gemeinde Nordkirchen, Ferdinand-Kortmann-Straße 2a (Gebäude Reher), 59394 Nordkirchen

Postanschrift:
Gemeinde Nordkirchen, Bohlenstraße 2, 59394 Nordkirchen

Tel.: 02596 917-9001
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Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Jessica Hauck

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Gemeinde Nordkirchen, Ferdinand-Kortmann-Straße 2a (Gebäude Reher), 59394 Nordkirchen

Postanschrift:
Gemeinde Nordkirchen, Bohlenstraße 2, 59394 Nordkirchen

Tel.: 02596 917-9002
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