Amtsblatt-Nr. 13/2024
Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Nordkirchen, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden im Amtsblatt der Gemeinde vollzogen.
Dies können z. B. Satzungen sein, die erst in Kraft treten können, wenn sie ordnungsgemäß bekannt gemacht worden sind.
Andere Beispiele sind Beteiligungen der Öffentlichkeit, Änderungen von Bebauungsplänen oder Bekanntmachungen zu Wahlen in der Gemeinde Nordkirchen.
Amtsblatt-Nr. 13/2024 vom 13.12.2024
35 - Bekanntmachung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Gemeinde Nordkirchen vom 12.12.2024
36 - Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nordkirchen gem. § 3 Abs. 2 BauGB
37 - Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes „Feuerwehrgerätehaus Südkirchen“ der Gemeinde Nordkirchen gem. § 3 Abs. 2 BauGB
38 - Bekanntmachung von Grundbuchangelegenheiten des Amtsgerichts Lüdinghausen
39 - Bekanntmachung von Grundbuchangelegenheiten des Amtsgerichts Lüdinghausen
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Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Karim Laouari
Standort:
Gemeinde Nordkirchen, Ferdinand-Kortmann-Straße 2a (Gebäude Reher), 59394 Nordkirchen
Postanschrift:
Gemeinde Nordkirchen, Bohlenstraße 2, 59394 Nordkirchen
Tel.: 02596 917-9001
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Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Jessica Hauck
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Gemeinde Nordkirchen, Ferdinand-Kortmann-Straße 2a (Gebäude Reher), 59394 Nordkirchen
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Gemeinde Nordkirchen, Bohlenstraße 2, 59394 Nordkirchen
Tel.: 02596 917-9002
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